Die bisher behauptete Notwendigkeit einer jährlichen Tollwutimpfung hat sich als haltlos erwiesen. Im Gesetzestext heißt es deshalb nun lediglich, dass die Wiederholungsimpfungen "nach Angaben des Impfstoffherstellers" zu erfolgen haben.
Den Gesetzestext finden Sie unter:
http://bundesrecht.juris.de/tollwv_1991/BJNR011680991.html
Wenn Sie also weniger impfen wollen, müssen Sie beim Tierarztbesuch darauf auchten, dass dieser einen Mehrjahresimpfstoff verwendet (ggf. vorher telefonisch anfragen).
Darüber hinaus sollten Sie beim Tierarzt den neuen EU-Heimtierpass abfordern und die Impfungen nicht im alten (gelben) Impfpass eintragen lassen. Denn nur im EU-Heimtierpass ist eine Rubrik vorhanden, in welcher der Tierarzt bescheinigt, wie lange die Impfung gültig ist.
Weiterführende Informationen zum Thema Impfungen, Rechtslage und Risiken finden Sie unter
http://www.haustierimpfung.de/
Quelle:Newsletter von
http://www.lunderland.de vom 20.Mai 2006